Früherkennung

Ihre gesetzliche Krankenkasse bietet Ihnen einen weitgehenden Versicherungsschutz im Krankheitsfalle. Allerdings garantiert sie keine „Rundumversorgung“.
Durch die gesetzlichen Krankenkassen werden folgende Leistungen zur Früherkennung urologischer Krebserkrankungen übernommen:

  • Abtasten der Prostata mit dem Finger
  • Untersuchung auf Blut im Stuhl
  • Untersuchung der äußeren Genitalien und der Haut.

Zahlreiche ärztliche Leistungen sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten und dürfen von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen werden.
Ich darf daher diese Leistungen auch nicht gegen Vorlage der Krankenkassenkarte erbringen!

Für eine umfassende Vorsorge zur Früherkennung von Prostata, - Nieren- Blasen- und Hodentumor empfehle ich die individuellen Gesundheitsleistungen.
Für Individuelle Gesundheitsleistungen richten sich die jeweiligen Gebühren nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und werden nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen.

Individuelle Leistungen:

  • Prostata: Transrektaler Ultraschall und PSA Blutwert
  • Blase:  Blasenkrebs-Check im Urin
  • Potenz: Hormonanalyse - Blutwert 
  • Nieren: Ultraschalluntersuchung